Stadtmarketing Regensburg präsentiert
Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Teilnahme an allen von der Stadtmarketing Regensburg GmbH (nachfolgend die SMR genannt) veranstalteten Gewinnspielen, soweit im betreffenden Gewinnspiel und dessen Beschreibung nicht etwas anderes bestimmt wird. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekanntgegeben wurden.
(2) Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen, sowie die bei jedem Gewinnspiel gesondert genannte Teilnahmefrist an.

2. Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, natürliche Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar.
(3) Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist dessen Titel, gegebenenfalls dessen Auflösung sowie wahrheitsgemäß Namen und Adresse anzugeben, sowie eventuell weitere persönliche Daten die zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potentiellen Gewinns notwendig sind.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der SMR, verbundener Unternehmen und der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die SMR das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

4. Durchführung und Abwicklung

(1) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die SMR, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Die SMR haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ermittelte Teilnehmer werden telefonisch, per E-Mail oder schriftlich per Post oder Fax benachrichtigt. Über Facebook teilnehmende Personen werden über die öffentliche Kommentarfunktion auf Facebook benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche.
(3) Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von der SMR angegebenen Umfang. Portokosten, Zölle und andere Gebühren für den Versand des Gewinns ins Ausland sind im Zweifel nicht umfasst.
(4) Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

5. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss

(1) Die SMR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung bzw. Benachrichtigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der SMR zu.
(2) Die SMR behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die BFG kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

6. Datenschutz

(1) Die SMR verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeinen Datenschutzbestimmung verwiesen.
(2) Die SMR verwendet die im Zusammenhang mit Gewinnspielen abgefragten, personenbezogene Daten weder für die Bewerbung eigener Produkte noch werden diese Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
(3) Allerdings ist es zur Durchführung von Gewinnspielen unumgänglich vom Teilnehmer personenbezogenen Daten abzufragen. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift, Email und Telefonnummer, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt bzw. benachrichtigt werden können. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Teilnahme mit der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels einverstanden. In jedem Fall verpflichtet sich die SMR, persönliche Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich gemäß den strengen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
(4) Jeder Teilnehmer an einem Gewinnspiel der SMR erklärt sich mit dieser Datenspeicherung und Datenverwendung einverstanden.
(5) Die SMR behält sich vor, den Namen des Gewinners öffentlich bekannt zu geben. Der Gewinner erklärt sich mit Annahme des Gewinnes mit der Bekanntgabe seines Namens und des Wohnortes einverstanden, es sei denn er widerspricht einer solchen Bekanntgabe bei der Teilnahme.

7. Sonstiges

(1) Die SMR wird Gewinne nur an Personen ausgeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.
(2) Für die Durchführung von Gewinnspielen durch die SMR gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg.
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
(4) Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinnspiele, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
(5) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von der SMR ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

8. Facebook Promotion

Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von dir bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die SMR Stadtmarketing Regensburg GmbH. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Gewinnermittlung verwendet.

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