Das Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen bleibt bestehen
Keine Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen mehr für ungeimpfte
Seit 17. Februar 2022
Keine Kontaktbeschränkungen mehr für genesene und geimpfte Personen.
Für ungeimpfte oder nicht genesene Personen gilt bis 19. März weiterhin: eigener Haushalt plus max. 2 Personen eines weiteren Haushalts (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitberechnet).
Einzelhandel: Keine Zugangsbeschränkungen, weiterhin FFP2 Masken
Seit 4. März 2022 (zusätzlich)
3G in Gastronomie und Hotellerie, auch Schankirtschaften können öffnen allerdings zunächst ohne laute Musik oder Tanzmöglichkeit
Diskotheken und Clubs können unter 2G plus-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene plus aktuellem Testnachweis oder Booster-Nachweis) wieder öffnen.
Auslastung von bis zu 75 Prozent bei Veranstaltungen möglich. Die bisherige Obergrenze von maximal 25.000 Personen gilt aber weiterhin.
Aufhebung der Maskenpflicht im Schulsport (innen und außen)
Ab 20. März 2022 (zusätzlich)
Strengere Schutzmaßnahmen, wie z.B. Zugangsbeschränkungen, enden weitestgehend
Basisschutzmaßnahmen, wie z.B. Maskenpflicht in Innenräumen, gelten weiterhin!
Homeoffice-Pflicht endet
Maskenpflicht
FFP2-Maskenpflicht in den Innenbereichen, im Einzelhandel, als Kunde von Dienstleistungen und ÖPNV
Alkoholkonsumverbot in der Regensburger Innenstadt
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